Bremsen Sie ruhig!


Quelle: Geliebte Katze Nr. 5/ Mai 2004, S. 5

Katzen gelten als Kleintiere, deren Tod nach Ansicht der meisten Amtsrichter in Kauf genommen werden muss, weil plötzliches Bremsen andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, ein Überfahren der Katze indes keine Gefahr für den "Täter" und dessen Fahrzeug darstellt.
Das Landgericht Koblenz (AZ: DAR 2001/ 227) sah das anders. Spontanes Bremsen, wenn eine Katze über die Straße läuft, ist eine Reflexreaktion, mit der folgende Autofahrer rechnen müssen.
Deshalb können sie für den Schaden an ihren Kraftfahrzeugen keine Entschädigung verlangen, sondern müssen diesen selber zahlen.
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